Sehr geehrte Damen und Herren,
ich will Ihnen die Antwort auf mein
Schreiben an Herrn Minister Seehofer vom 13.3.2006, das auch Sie
erhalten haben, nicht vorenthalten.
Beim Mobilfunk und
jetzt auch bei der vorgesehenen Einführung der Agro-Gentechnik sind die
Bundeskanzlerin und die zuständigen Ministerien blind und taub
bezüglich der bestehenden sowie entstehenden Gefahren für
Gesundheit und Umwelt!
So wie sich beim
Mobilfunk immer wieder ein Judas findet, der einen Mobilfunksender auf
sein Dach setzen lässt, werden sich auch skrupellose Bauern finden, die
sich von der Agro-Gentechnik große Vorteile versprechen - dabei
aber schwer auf die Nase fallen werden - und auf die Schäden bei
ihren Nachbarn pfeifen, wenn sie nicht persönlich haftbar gemacht
werden.
Wenn, wie sogar im
Antwortschreiben des Referats 222 vermerkt, 75 % der Bürger keine grüne
Gentechnik wollen und diese trotzdem beinahe ohne Beschränkungen
eingeführt werden soll, kann man nicht mehr von Demokratie sprechen,
sondern nur noch von einer demokratisch gewählten Diktatur!!
Falls sich nur eine
Minderheit bemerkbar macht, sind wir genauso machtlos wie z.B. die oft
unschuldigen Häftlinge im amerikanischen
Konzentrationslager Guantanamo, deshalb müssen wir alle an die
Bundeskanzlerin und die zuständigen Minister schreiben und
eventuell auch andere Aktionen starten!
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative
Icking zum Schutz vor Strahlenbelastung
G.
Pischeltsrieder
---- Original Message -----
Sent: Wednesday, March 29, 2006 10:53 AM
Subject: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz - Grüne Gentechnik
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Minister Seehofer hat mich
gebeten, Ihnen für Ihr Schreiben zu danken und Ihnen zu antworten. Er
bittet Sie um Verständnis, dass er Ihnen angesichts der Vielzahl von
Schreiben, die ihn in dieser Angelegenheit erreicht haben, nicht
persönlich antworten kann.
In der großen Zahl von Zuschriften, die
uns erreicht haben, offenbart sich ein ganzes Spektrum von
Haltungen gegenüber der Grünen Gentechnik: von Vorbehalten gegenüber
beabsichtigten Änderungen des Gentechnik-Gesetzes bis zur
grundsätzlichen Ablehnung jeglicher Gentechnik im Zusammenhang mit
unserer Ernährung. Wenn ich nachstehend die von Herrn Minister Seehofer
verfolgte Politik in dieser Sache erläutere, kann ich hoffentlich auch
viele Missverständnisse beseitigen.
Die Meinung und Haltung aller
Mitbürger, die die Grüne Gentechnik aus welchen Gründen und in welchem
Zusammenhang auch immer ablehnen, verdient Respekt. Es ist deshalb unsere
Pflicht, die zu Gebote stehenden Mittel dafür einzusetzen, dass auch
weiterhin ein vielfältiges Angebot von Lebensmitteln auf dem
Markt ist, das ohne Verwendung von Gentechnik hergestellt worden ist.
Das hört sich leichter an als es ist; denn der Pollen einiger
Kulturpflanzen wird von Wind und Insekten in Nachbarbestände
getragen und verursacht dort, wenn die Ausgangspflanze gentechnisch
verändert war, dass gentechnisch bedingte Veränderungen ebenfalls
auftreten.
Den Landwirten sollen deshalb klare
Regeln in Form einer Verordnung an die Hand gegeben werden, wie sie
beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen vorzugehen haben, so
dass die Früchte ihrer Nachbarn von Gentechnik unbeeinträchtigt
bleiben. Es soll ferner sichergestellt werden, dass ein Landwirt,
der durch unbeabsichtigten Eintrag von Gentechnik in seine Erzeugnisse
dadurch einen wirtschaftlichen Schaden erleidet, diesen auch
ersetzt bekommt, und zwar auch dann, wenn der verursachende
Landwirt alle Vorschriften eingehalten hat. Ziel ist es, dass
Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen, sich
versichern können. Dazu stehen wir mit der Versicherungswirtschaft im
Gespräch. Der Streit, ob dem geschädigten Landwirt ein
Ersatzanspruch aus gesamtschuldnerischer Haftung ausdrücklich gewährt
werden muss (so die eine Seite) oder ob ein solcher Anspruch die
Nutzung der Gentechnik unvertretbar behindert (Befürchtung der
anderen Seite) ist nicht zielführend, weil diese Art der
Rechtsdurchsetzung bereits seit langem in unserer Rechtsordnung
existiert und sie jetzt im Wege der Rechtsetzung zur Gentechnik weder
neu geschaffen noch abgeschafft werden kann.
Ernstzunehmende Wissenschaftler
bestätigen, dass die sog. Koexistenz beider Anbausysteme (mit und ohne
Gentechnik) in der Praxis möglich ist. Damit und auch durch vernünftige
Haftungsregelungen müssten die Sorgen der Ökolandwirte zerstreut
sein, dass sie in Zukunft keine Öko- und Bioprodukte ohne Gentechnik
mehr herstellen könnten.
Selbstverständlich darf von der
Gentechnik keine Gefahr für Menschen, Tiere, Pflanzen und die Umwelt in
ihrem Wirkungsgefüge ausgehen. Deshalb haben wir in der Europäischen
Union eine strenge Prüfung der Auswirkungen jedes einzelnen Konstrukts
zur Pflicht gemacht. Nach Aussage der führenden Wissenschaftler in
ganz Europa dürfen wir davon ausgehen, dass Konstrukte, wenn sie
die Prüfungen bestehen, Schäden nicht verursachen. Um letztlich
überzeugende Sicherheit zu gewinnen, haben die Betreiber einer
gentechnischen Veränderung darüber hinaus die Pflicht, ihr
Konstrukt nach der Zulassung in der Praxis zu beobachten und alle
Hinweise auf auftretende Schäden unverzüglich zu melden. Das Konstrukt
wird dann ggf. aus dem Verkehr gezogen.
Wenn aber von zugelassenen gentechnisch
veränderten Organismen nach menschlichem Ermessen eine Gefährdung
für Menschen, Tiere, Pflanzen und Umwelt nicht ausgeht, so kann man m.
E. auch von Mitbürgern, die die Gentechnik aus welchen Gründen auch
immer ablehnen, die Respektierung des Grundsatzes der Koexistenz
einfordern.
Bei der gegebenen Möglichkeit der
Übertragung gentechnischer Veränderungen auf die Nachbarfelder liegt
die Idee gentechnikfreier Zonen nahe. Viele Landwirte, die ohne Gentechnik
pflanzliche Produkte herstellen wollen, streben danach. Es ist nicht
das geringste dagegen einzuwenden, wenn solche Verbünde
privatwirtschaftlich organisiert werden. Kein Landwirt kann aber dazu
gezwungen werden, auf zugelassene Gentechnik zu verzichten. Jede
Behörde in der EU, die das durchsetzen will, handelt rechtswidrig.
Sogar kleinere Mitgliedstaaten der EU haben die Vorstellung,
Gentechnik in ihren Grenzen zu verhindern, weil sie sich auf den
Märkten ohne Gentechnik höhere Erlöse versprechen. Aber auch sie können
den generellen Verzicht auf Grüne Gentechnik nicht erzwingen.
Für ganz Deutschland wäre ein solcher
Verzicht eine Illusion. Es wird immer Landwirte geben, die die
rechtmäßig in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Sorten
anbauen wollen, um deren Vorteile zu nutzen. Es wäre also aus
gemeinschaftsrechtlichen Gründen nicht möglich, Gentechnik in
Deutschland zu verhindern.
Beispiele aus der ganzen Welt zeigen,
dass Gentechnik wirtschaftliche Chancen eröffnet. Daher ist es
nicht verantwortbar, nicht dafür zu sorgen, dass auch Deutschland daran
prinzipiell Teil hat. Wenn 75 % unserer Bürger in Befragungen ihre
Ablehnung gegen Grüne Gentechnik in der Ernährung zum Ausdruck bringen,
müssen wir jedoch auch die Weichen dafür stellen, dass sie in
gewünschter Menge Lebensmittel ohne Gentechnik kaufen können. Dies kann
aber nicht bedeuten, Gentechnik in Deutschland zu be- oder gar zu
verhindern und damit Arbeitsplätze und Einkommenschancen
insbesondere in der Forschung und Entwicklung zu vernichten
oder in das Ausland zu treiben. Denn die Belieferung Deutschlands mit
Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut, die mit Gentechnik
hergestellt werden, kann nach den Regeln der Europäischen Union dadurch
nicht verhindert werden. Wir sollten deshalb auch in Deutschland
die Grüne Gentechnik weiterentwickeln, allerdings ohne jedes
Zugeständnis in Fragen der Sicherheit und Unbedenklichkeit, denen
Priorität vor allen wirtschaftlichen Überlegungen zukommt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wolfgang Koehler
Referatsleiter "Bio- und
Gentechnik"